1. Bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) ist ein Strafverfahren (BJS 20 26804) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Betrugs zum Nachteil der B.________ AG (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin) hängig. Am 6. Juni 2023 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Untersuchung als vollständig erachte und beabsichtige, das Verfahren gegen die Beschuldigte einzustellen. Zudem gab sie den Parteien Gelegenheit zum Stellen von Beweisanträgen.