10 auf den für das Verfassen (inkl. Studium der Einstellungsverfügung und der amtlichen Akten) der mit Deckblatt und Grussformal neunseitigen Beschwerde gebotenen Zeitaufwand als überhöht. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von einem dünnen Ordner (unterdurchschnittlich) und der Schwierigkeit des Prozesses (unterdurchschnittlich) erscheint ein Honorar bzw. eine entsprechende Entschädigung von CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) angezeigt.