Vom Konto bei der NAB habe sie mehrere Bezüge insgesamt in der Höhe von CHF 18'500.00 getätigt. Dabei habe es sich um Bezüge gehandelt, die ihr ihre Mutter zugestanden habe und sie für sich selbst habe verwenden können (a.a.O., S. 10 Z. 419-435). Nach konkreten Bezügen vom Privatkonto der Beschwerdeführerin nach der zweiten Überweisung von CHF 20'000.00 gefragt, sagte diese aus, dass der im Oktober bezogene Betrag von CHF 6'000.00 sicherlich für die Steuerrechnung gewesen sei (a.a.O., S. 9 Z. 398-404). Der Fehlbetrag lasse sich dadurch erklären, dass die Quittungen nicht stimmten (a.a.O., S. 11 Z. 470-472). Betreffend Verschiebung der Fondsanteile von D.__