Mit Verfügung vom 3. Juli 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten ein. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, privat vertreten durch Fürsprecher C.________, am 17. Juli 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: Die Verfügung vom 3. Juli 2023 sei aufzuheben und das Verfahren gegen den Beschwerdegegner wegen übler Nachrede sei fortzusetzen, bzw. es sei Anklage zu erheben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -