Er sehe keinen Sinn darin, in einer psychologischen Abteilung (FPA) behandelt zu werden, da er in einem Umfeld von psychisch Kranken nicht gesundwerden könne. Auf Nachfrage gab er aber an, dass er im Falle einer Anordnung einer stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB sicherlich ein- bis zweimal «die Faust im Sack machen» müsste, aber er würde widerwillig mitmachen. Er habe jedoch Angst, dass persönliche Emotionen oder Einschätzungen von teilweise weniger routiniertem Personal der FPA der JVA Pöschwies einen negativen Führungsbericht bewirken könnten (pag. BK/1283).