48 ligkeit fehle (pag. BK/59). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung sprach er sich wiederholt für ein ambulantes Setting in Witzwil aus. In seinen Augen gehe für ihn der sinnvollste Weg zuerst über ein geschlossenes, dann ein offenes Setting in Witzwil – zwar mit therapeutischer Behandlung, aber ohne psychologische Abteilung – hin zu einem begleiteten Wohnen. Er sehe keinen Sinn darin, in einer psychologischen Abteilung (FPA) behandelt zu werden, da er in einem Umfeld von psychisch Kranken nicht gesundwerden könne.