VII/2192 und 2194). Gemäss der aktuellsten ergänzenden therapeutischen Stellungnahme vom 28. November 2023 ist die Anordnung einer stationären Massnahme im Übrigen Voraussetzung für die Wiederaufnahme auf der FPA der JVA Pöschwies (pag. BK /1011 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung stellte Dr. med. D.________ anhand der aktuellsten Therapieberichte eine gewisse Stagnation in der Entwicklung des Beschwerdeführers fest.