Hingegen könne man im Rahmen einer stationären Massnahme das Rückfallrisiko minimieren. Diese solle im geschlossenen Rahmen mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sowie mit der Möglichkeit zur Durchführung von sozio-milieutherapeutischen Massnahmen und psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsmassnahmen wie auch institutionsinterner Beschäftigung und Arbeit durchgeführt werden (pag. BVD VII/2207). Eine ambulante Massnahme sei nicht genügend, um eine ausreichende Rückfallminimierung erreichen zu können. Man müsste diese derart ausgestalten, dass sie einer stationären Massnahme gleichkäme (pag.