Er habe sich für die therapeutische Arbeit offen und ausreichend motiviert gezeigt. Es sei ihm gelungen, einfache Strategien im Umgang mit seiner Frustrationstoleranz und Impulskontrollstörung zu entwickeln (pag. BVD VII/2188 f.). Er habe auch zunehmend intensiv an relevanten Themen arbeiten können. Positiv sei zudem die Abstinenz gegenüber psychotropen Substanzen oder Alkohol zu werten (pag. BVD VII/2190). Dr. med. D.________ schlussfolgert in seinem Gutachten, dass insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung seit 2017 beim Beschwerdeführer durch weitere therapeutische Massnahmen eindeutig weitere Fortschritte erzielt werden können.