Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen kann – auch wenn der Beschwerdeführer seit März 2021 keine positive Urinprobe abgeben hat – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers jedenfalls nicht gesagt werden, er sei nicht mehr drogensüchtig und deshalb nicht mehr gefährlich. Während im engmaschigen therapeutischen Setting im Massnahmenvollzug die Rückfallgefahr als gering erscheint, hat die Beschwerdekammer – nicht zuletzt angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum – wie die Vorinstanz zusammengefasst keine Zweifel am Bestehen einer hohen