Da er seit Dezember 2023 keine Urinproben mehr abgegeben hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, ob er noch harte Drogen konsumiert. Anhand seines Verhaltens ist fraglich, ob er eine Suchtbehandlung überhaupt als nötig erachtet. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen kann – auch wenn der Beschwerdeführer seit März 2021 keine positive Urinprobe abgeben hat – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers jedenfalls nicht gesagt werden, er sei nicht mehr drogensüchtig und deshalb nicht mehr gefährlich.