Sein Ziel sei es nicht, vom Cannabis wegzukommen, da er eine Krücke brauche. Er wolle lieber THC konsumieren als Antidepressiva zu sich nehmen, welche seine Psyche destabilisierten und seine Wahrnehmung verzerrten (pag. BK/1279). Dr. med. D.________ äusserte sich anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ebenfalls zum Drogenkonsum des Beschwerdeführers. Demnach stelle der Beschwerdeführer die Einnahme von Methadon als Heroinrückfall dar. Dagegen werde in den Berichten klar angegeben, dass er auf Cannabis und Heroin rückfällig geworden sei.