Im Rahmen der Vorbereitung auf eine erneute Aufnahme in die FPA sei eine Abstinenz von den oben genannten Substanzen als motivationale Basis erforderlich, weshalb weiterhin Urinproben durchgeführt werden sollten. Dazu solle eine Haaranalyse durchgeführt werden, um Aufschluss über die konsumierten Substanzen sowie deren Menge zu erhalten, um so eine objektivierbarere Auseinandersetzung mit dem Konsumverhalten in der Therapie zu ermöglichen (pag. BK/1011 ff.). Daneben deute auch das eingestellte Disziplinarverfahren bezüglich das Auffinden der Injektionsspritze darauf hin, dass das Thema eines Rückfalles für den Beschwerdeführer offensichtlich präsent sei (pag. BVD VII/2432).