VII/2193). Für die Zukunft sehe er die Hauptproblematik darin, dass der Beschwerdeführer die Notwendigkeit weiterer Ri- sikomanagement-Programme oder Therapiemassnahmen im stationären Rahmen nicht mehr einsehe oder diese nur für kurze Zeit bzw. mit Vorbehalt akzeptieren wolle. Aus gutachterlicher Sicht werde hinsichtlich der Prognose davon ausgegangen, dass dieser Punkt auch in der Therapie positiv beeinflusst werden könne. Unter Berücksichtigung der Beurteilung gemäss HCR-20 V-3 sei durchaus eine positive Entwicklung festzustellen. Im Rahmen der Durchführung einer stationären Therapie nach Art.