Die traumatische Kindheit/Jugend sowie die soziale und emotionale Verwahrlosung hätten beim Beschwerdeführer nicht nur früh zu Verhaltensauffälligkeiten geführt, sondern es sei auch die Entwicklung der emotionalen-instabilen Persönlichkeitsstörung auf dieser Basis zu sehen. In diesem Zusammenhang habe auch der Substanzkonsum in sehr jungen Jahren zu einer schweren Suchtproblematik geführt. Diese Entwicklung und die beschriebenen Risikofaktoren spielten im deliktischen Verhalten des Beschwerdeführers eine wichtige Rolle, insbesondere der Konsum von psychoaktiven Substanzen zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Delikte, welcher zu einem Rauschzustand des Beschwerdeführers geführt habe.