42 sches Instrument und sei in der Anwendung für Klienten zugelassen, die über längere Zeit in Haft gewesen seien (zehn Jahre oder mehr). Der VRAG sei zudem von verschiedenen Gutachtern und Therapeuten angewandt worden, wobei immer wieder die gleiche Punktzahl erreicht worden sei. Es werde auch nicht alleine auf das Resultat des VRAG abgestellt. Für die Prognose seien weitere Untersuchungen von Testabklärungen zur Frage der Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörung durchgeführt und weitere Prognoseinstrumente wie der PCL-R oder HCR-20 angewandt worden.