Beim VRAG-R habe er einen Summenwert von insgesamt 18 Punkten erreicht, was der Risikokategorie 8 entspreche. Demzufolge liege beim Beschwerdeführer das Rückfallrisiko für erneute Anklagen oder Verurteilungen infolge eines Gewaltdeliktes innerhalb von 5 Jahren bei 58% und innerhalb von 12 Jahren bei 78% (pag. BVD VII/2160). Bei diesem Prognoseinstrument werde die individuelle Prognoseentwicklung eines Probanden wenig berücksichtigt, weil grösstenteils die Punkte anhand der historischen Items vergeben würden, welche beim Exploranden unveränderlich seien.