12.4.2 Würdigung Die Vorinstanz verweist in ihren Ausführungen zur Rückfallgefahr zum einen auf das Gutachten von Dr. med. D.________ und zum anderen auf den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. Juli 2022, worin dieses zum Schluss kam, dass die Rückfallgefahr sogar für Katalogdelikte gemäss Art. 64 StGB zu bejahen sei, was das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 8. Februar 2023 nicht beanstandet habe. Auch der therapeutische Erstbericht vom 25. Mai 2023 sei zum gleichen Schluss gekommen, d.h. damals hohes Rückfallrisiko für Gewaltdelikte, heute nach wie vor ein deutliches Risiko.