PEN/168 f.). Insgesamt decken sich die Gutachten D.________ und F.________ grösstenteils mit den früheren Begutachtungen, in welchen durchgehend von einer Persönlichkeitsstörung – wenn auch mit unterschiedlichen Ausprägungen – und einer Suchterkrankung ausgegangen wurde (vgl. E.11.3.3). Insbesondere sind die Ausführungen von Dr. med. D.________ betreffend die Unterschiede in den Diagnosen überzeugend. Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb an den Ausführungen von Dr. med. F.________ oder von Dr. med. D.________ je in ihren Gutachten oder an den Ergänzungen und Aussagen von Dr. med.