__ anlässlich der Hauptverhandlung insoweit, als er zur Bewertung der einzelnen Punkte ausführt, er habe begründet, weshalb er welche Punkte wie bewertet habe. Er könne nicht sagen, wie die Punkte im therapeutischen Erstbericht vom 25. Mai 2023 bewertet worden seien bzw. weshalb diese anders bewertet worden seien. Es sei jedoch grundsätzlich weniger massgebend, ob die Werte 24 oder 21.1 (Gutachten F.________ und therapeutischen Erstbericht) ergäben, sondern viel wichtiger sei, dass man wisse, in welchem Bereich der Beschwerdeführer therapeutische Unterstützung brauche, warum dieser Wert erhöht sei (pag. PEN/168 f.).