VII/2205). Feststeht somit, dass beide Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung diagnostizieren und die Diagnosen nicht in einem unauflösbaren Widerspruch stehen. Zudem decken sich die Ergebnisse weitgehend mit dem therapeutischen Erstbericht vom 25. Mai 2023 der PPD der JVA Pöschwies. Zu den Unterschieden zwischen den PCL-R Werten äussert sich Dr. med. D.________ anlässlich der Hauptverhandlung insoweit, als er zur Bewertung der einzelnen Punkte ausführt, er habe begründet, weshalb er welche Punkte wie bewertet habe.