Es sei weiter erklärt worden, dass verschiedene Klassifikationsysteme über die gleichzeitige Diagnose einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung unterschiedliche Standpunkte hätten. Es sei letztlich eine rein deskriptive Frage, ob hier von zwei unterschiedlichen separaten Persönlichkeitsstörungen ausgegangen werde oder diese Persönlichkeitszüge unter der Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung subsumiert würden (pag. BVD VII/2205).