Es sei im Gutachten erklärt worden, dass mehrere Persönlichkeitszüge vorlägen und keiner von diesen vordergründig dominierend sei, weshalb die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung gestellt und die Codierung gemäss ICD-10 unter die Rubrik kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen und dissozialen Persönlichkeitsanteilen subsumiert werden sollte. Es sei weiter erklärt worden, dass verschiedene Klassifikationsysteme über die gleichzeitige Diagnose einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung unterschiedliche Standpunkte hätten.