Der Ordnung halber würden die festgestellten emo- tional-instabilen und dissozialen Persönlichkeitsanteile unter dieser Codierung subsumiert. Gemäss ICD-10 schlössen sich eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung gegenseitig aus. Das DSM-5 erlaube die gleichzeitige Diagnosestellung bei Vorliegen beider Persönlichkeitszüge und auch im Klinischen werde die Kombination häufig beschrieben. Unter Berücksichtigung der langjährigen diagnostischen Abklärungen, der klinischen Befunde sowie der aktuellen gutachterlichen Untersuchungen könne obige Diagnose aus fo- rensisch-psychiatrischer Sicht bestätigt werden. Dabei sei festzuhalten, dass der