BVD IV/1309 f.). Gemäss Gutachten von Dr. med. D.________ vom 22. November 2021 sei die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und dissozialen Anteilen gemäss ICD-10: F61.10 zu bestätigen. Gemäss Klassifikationsinstrument ICD-10 solle die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung gestellt werden, wenn mehrere Persönlichkeitszüge vorlägen, dabei aber keiner von ihnen vordergründig dominierend sei. Der Ordnung halber würden die festgestellten emo- tional-instabilen und dissozialen Persönlichkeitsanteile unter dieser Codierung subsumiert.