Ferner habe tatzeitnah eine schwere Alkohol-Konsumstörung (DSM-5 und ICD-10: F11.20), eine schwere Opioid- Konsumstörung (DSM-5 und ICD10: F13.20), eine Abhängigkeit von Bezodiazepinen (DSM5 und ISC-10: F11.20) und eine leichte Cannabis-Konsumstörung (DSM- 5 und ICD-10: F12.10) bestanden. Zudem habe zum Tatzeitpunkt eine erhebliche Alkoholintoxikation (DSM-5 und ISCD-10: F10.2.2.9) vorgelegen. Eine Urinprobe einige Stunden nach der Tat habe ausserdem einen positiven Befund für Opiate, Methadon, Benzodiazepine, Cannabinoide und Methaqualon mit einem unklaren Schweregrad der Intoxikation ergeben.