Im Obergutachten von Dr. med. L.________ vom 5. Juni 2002 wird ebenfalls von einer sog. Doppeldiagnose ausgegangen. So leide der Beschwerdeführer an einer schweren Persönlichkeitsstörung verbunden mit einer Polytoxikomanie. Dabei handle es sich um ein sog. Borderline-Syndrom; andere überlappende Persönlichkeitsstörungen seien die dissoziale und die schizotype Persönlichkeitsstörung.