_, da er das Gutachten entweder nicht sorgfältig gelesen habe oder die Testbatterie möglicherweise nicht kenne (pag. BK/1295). Ferner habe Dr. med. E.________ teilweise seine Sätze oder Textpassagen nicht vollständig oder falsch wiedergegeben und leite daraus einen Widerspruch ab. So habe er an der erwähnten Stelle darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer seit 2017 eine positive Entwicklung im Bereich der sozialen Interaktionen durchlaufe, aber immer noch gewisse Schwierigkeiten bei den sozialen Interaktionen habe. Wenn man die Textpassage nicht vollständig lese, könne das für eine Person missverständlich sein. Ansonsten sei alles korrekt erklärt worden (pag.