Er habe in seinem Gutachten ausführlich beschrieben, dass es sich beim NEO-PI-R um ein faktorenanalytisch konstruiertes Fragebogenverfahren handle, welches die Erfassung individueller Merkmalsausprägungen in den Bereichen Neurotizismus, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit und Gewissenhaftigkeit untersuche. Es handle sich somit nicht um einen Widerspruch, wenn der Beschwerdeführer in bestimmten Therapiesituationen offen über seine Sucht sprechen könne. Vielmehr handle es sich um ein Missverständnis seitens Dr. med. E.________, da er das Gutachten entweder nicht sorgfältig gelesen habe oder die Testbatterie möglicherweise nicht kenne (pag.