_ hätten verschiedene Prognoseinstrumente angewendet, den Einzelfall untersucht und umfassende Anamnesen gemacht. Beide seien bei einer sofortigen oder bedingten Entlassung zu einem hohen Rückfallrisiko für Gewaltdelikte gekommen. Neben den Interessen des Beschwerdeführers müssten die Interessen der Allgemeinheit und der öffentlichen Sicherheit berücksichtigt werden. Das Freiheitsrecht des Beschwerdeführers stosse an seine Grenzen, wenn er andere Personen in hohem Masse gefährde. Dies sei hier geben und damit sei die Anordnung der stationären Massnahme für vier Jahre verhältnismässig.