Der Beschwerdeführer sei aber nicht direkt in die heutige Verwahrung, sondern zuerst in die altrechtliche Verwahrung gekommen. Damals seien auch Leute verwahrt worden, die therapierbar gewesen seien und bei denen das Sicherheitsbedürfnis sehr hoch gewesen sei. Man habe sie aber therapiert. Erst im Jahr 2007 sei er dann in die neurechtliche Verwahrung gekommen, weil man davon ausgegangen sei, dass eine stationäre Therapie keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Deshalb habe der Freiheitsentzug so lange angedauert.