Er müsse mitarbeiten, sonst komme er nicht vorwärts. Zur Entlassung führt die Generalstaatsanwaltschaft aus, dass man überall lese, dass es ihm an der Kontraktfähigkeit fehle. Kontraktfähigkeit bedeute, dass der Klient psychisch und physisch in der Lage sei, die Vereinbarung und Rahmenbedingungen einer ambulanten Behandlung einzuhalten. Diese Kontraktfähigkeit fehle ihm, was ihm von allen Therapeuten bescheinigt worden sei. Damit sei klar, dass eine ambulante Massnahme zum Scheitern verurteilt wäre. Das Privatgutachten von Dr. med. E.________ enthalte keine eigene Anamnese und gehe von falschen Tatsachen (letzter Drogenkonsum 2015) aus.