Die Chance könne nicht sein, dass er jetzt bedingt entlassen werde. Man müsse nicht nur die Interessen des Beschwerdeführers berücksichtigen, sondern auch die der potentiellen Opfer. Diese Interessen müssten gegeneinander abgewogen werden. Es sei aber klar, dass wenn sich der Beschwerdeführer auf die stationäre Massnahme einlasse und diese nicht sabotiere, er vorwärtskomme und nicht mehr ewig an der gleichen Stelle trete. Das Problem sei, dass er angebe, therapiewillig zu sein. Gleichzeitig zeige er mit seinem Verhalten, dass er definiere, was die richtigen Schritte, die richtige Form, die richtigen Ziele und das richtige Augenmass seien. Wenn dem nicht so sei, dann breche er einfach ab.