28 lange stattdessen eine bedingte Entlassung. Diese sei an Voraussetzungen geknüpft, die hier nicht gegeben seien. Der Beschwerdeführer habe im Herbst 2019 selber vor der KoFako ausgesagt, wenn er in eine Massnahme gemäss Art. 59 StGB komme, dann wäre er in sechs Jahren fertig, hätte eine Wohnung und würde mit dem Bus zur Arbeit fahren. Er wolle das Ende des Tunnels sehen. Jetzt sei das Ende des Tunnels durch die Umwandlung erkennbar. Die Verteidigung habe zu Recht gesagt, man solle ihm eine Chance geben. Die Chance könne nicht sein, dass er jetzt bedingt entlassen werde.