Der Anfang der vom Beschwerdeführer gewünschten Situation, in einem Wohnheim zu wohnen und eine ambulante Therapie zu machen, sei die stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB. Diese fange grundsätzlich geschlossen an und werde dann immer weiter gelockert, bis es zu einem offenen Vollzug, zu einem WAEX und am Schluss zu einer bedingten Entlassung komme. Die gut 23 Jahre seien eine lange Zeit. Es sei nun am Beschwerdeführer zu schauen, dass der Freiheitsentzug nicht länger werde, und es sei an ihm dafür zu sorgen, dass er schnell vom geschlossenen in den offenen Vollzug komme und so mehr Freiheiten erhalte.