27 mit unverhältnismässig werden, so die Ausführungen des Obergerichts des Kantons Bern zur Prüfung der bedingten Entlassung im Beschluss vom 18. Juli 2022. Gemäss Bundesgericht müssten allfälligen Vollzugslockerungen eine stationäre therapeutische Massnahme vorausgehen, wobei der Beschwerdeführer dort mitwirken müsse. Das Bundesgericht weise die BVD somit an zu prüfen, ob der Freiheitsentzug unter der 59er-Massnahme fortzuführen sei, sonst bleibe er in der Verwahrung, dies allerdings mit Lockerungsperspektiven.