dies nachdem der Sachverständige am 22. November 2021 eine Massnahme empfohlen, am 7. Februar 2022 Ergänzungsfragen beantwortet und auch das Obergericht des Kantons Bern am 18. Juli 2022 die BVD dazu aufgefordert habe, die 59er-Massnahme zu prüfen. Zur Umwandlung führen die BVD aus, dass mit Art. 65 StGB auch gesagt werde, dass die Verwahrung ultima ratio sei. Das Bundesgericht weise im genannten Urteil auf die ausgesprochenen Empfehlungen einer stationären Massnahme hin und halte fest, dass angesichts der Gefahr, die vom Beschwerdeführer ausgehe, die Verwahrung im Hinblick auf die Dauer gerade noch verhältnismässig sei.