Die Gutachten, auf welche sich die Vorinstanz stütze, seien zudem widersprüchlich, weshalb sie sich nicht auf diese hätte abstützen dürfen. Schliesslich sei die Anordnung der stationären therapeutischen Massnahme unverhältnismässig, willkürlich und verletzte ebenfalls die EMRK. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, führt Rechtsanwalt B.________ aus, man solle dem Beschwerdeführer endlich eine Chance geben. Es sei klar, dass Dr. med. D.________ sein Gesicht hier nicht verlieren wolle. Er habe 2021 ein Gutachten gemacht und halte daran fest und wolle keinen Haftungsfall haben. Dr. med. E.___