Dies würde bedeuten, dass therapeutische Bemühungen kaum mehr angebracht seien. Günstig sei, dass es in den letzten Jahren zu keinen Gewaltausbrüchen gekommen sei. Auch die Bereitschaft, sich einer Antabus- Behandlung zu unterziehen, und die ihm bescheinigte positive Entwicklung seiner Persönlichkeit im Gutachten und seine Wandelung durch die Verinnerlichung von buddhistischem Gedankengut seien als günstige Faktoren zu werten (pag. BK/1217). Im Weiteren weist Dr. med. E.________ daraufhin, dass das Gutachten D.________ in verschiedener Hinsicht nicht nachvollziehbar, widerspruchsvoll und unvollständig sei (pag. BK/1219 und 1197).