Es bedürfe vielmehr einer schrittweisen Entlassung, dies zunächst auf längere Dauer und unter Aufsicht. Dabei seien ein betreutes Wohnen, regelmässige Kontakte mit einer sozialtherapeutischen Begleitperson sowie eine Psychotherapie zweckmässig. Betreffend seine Suchtproblematik habe sich der Beschwerdeführer mit einer Antabus-Behandlung einverstanden erklärt (pag. BK/1215). Zum heutigen Zeitpunkt sei dringend eine Hinarbeitung auf eine schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft angezeigt (pag. BK/1215 und 1219). Bei der Rückfallgefahr kommt Dr. med. E.________ zum Schluss, dass es keine sichere Prognose gebe.