Zum Massnahmenvollzug führt er aus, dass dieser beim Beschwerdeführer dazu geführt habe, dass er nun ein Burnout habe. Er habe aber auch positive Persönlichkeitszüge angenommen und die erfolgten psychotherapeutischen Behandlungen hätten zur Besserung der Persönlichkeit im Sinne einer zunehmenden Besänftigung, Introspektion und Öffnung beigetragen (pag.