ICD-10 F60.31) sowie eine Polytoxikomanie bestätigen könne. Er führt weiter aus, dass sich die Persönlichkeitsartung des Beschwerdeführers durch die langwierige Inhaftierung und die psychotherapeutischen Bemühungen um ihn etwas gewandelt habe. Die von den behandelnden Therapeuten und begutachtenden Psychiater/innen bescheinigte Introspektionsfähigkeit und Offenheit sowie die niedrigen Werte im Psychopathie-Test sprächen aber eher gegen die Diagnose der Persönlichkeitsstörung.