23 Mit Disziplinarverfügung vom 29. Dezember 2023 wurde gegen den Beschwerdeführer eine Busse von CHF 20.00 verhängt, da er sich geweigert hatte, eine Urinprobe abzugeben (pag. BK/1137). Der Aktennotiz vom 8. Januar 2024 zu einem Telefonat zwischen dem Therapeuten und dem Fallverantwortlichen der BVD kann entnommen werden, dass die letzte Therapiesitzung mit dem Beschwerdeführer am 8. Dezember 2023 stattgefunden hat. In der Folge sei er nicht mehr zu den angesetzten Sitzungen (12. Dezember 2023 und 19. Dezember 2023) erschienen.