Es sei ihm einzig schwergefallen, jeweils am Morgen pünktlich aufzustehen. Zudem sei es mehrere Male vorgekommen, dass er wegen Schwindels oder Übelkeit vom Personal der JVA zum Arztdienst habe begleitet werden müssen und anschliessend keine Arbeiten mehr habe verrichten können. Er interessiere sich dafür, in der JVA Pöschwies eine EBA-Ausbildung im Bereich der Küche oder Bäckerei zu absolvieren. Solche Ausbildungen würden nur von der FPA im Rahmen einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB vollzogen und seien nur bedingt absolvierbar, weshalb die Möglichkeit einer Ausbildung im Verlauf erneut geprüft werden müsse.