BK/1105 und 1109). Dem Vollzugsbericht vom 27. Dezember 2023 ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer an Abmachungen gehalten habe und als vertragsfähig wahrgenommen worden sei. Mitte Oktober sei er in einen Hungerstreik getreten, den er nach kurzer Pause Anfang November wiederaufgenommen habe. Dieses Vorgehen habe er mit der erlebten Aussichtslosigkeit betreffend seine aktuelle Haftsituation begründet. Ab dem 1. Oktober seien im Zusammenhang mit der Versetzung auf die FPA wöchentlich Urinproben abgenommen worden. Bisher seien acht Urinproben erfolgt, wovon der Beschwerdeführer zwei verweigert habe. Die sechs abgenommenen Urinproben seien alle negativ ausgefallen.