So könne dem Beschwerdeführer auch bei hoher Belastung und krisenhaftem, mit Behandlungsabbruchsgedanken einhergehendem Erleben eine strukturierte Weiterbehandlung auf der FPA ermöglicht werden. Betreffend die Rückfallgefahr werde auf den ergänzenden Therapiebericht vom 25. Mai 2023 verwiesen (pag. BK/1003 ff.). Mit Disziplinarverfügungen vom 12. Dezember 2023 und vom 19. Dezember 2023 wurden gegen den Beschwerdeführer einmal ein Medien- und Aktivitätsverbot von 7 Tagen und einmal eine Busse von CHF 20.00 verhängt, da er sich geweigert hatte, eine Urinprobe abzugeben (pag. BK/1105 und 1109).