Um im Verlauf entsprechende behandlerische Effekte erzielen zu können, werde eine Zunahme an Offenheit und Auseinandersetzungsbereitschaft seitens des Beschwerdeführers in Bezug auf Themen wie sein emotionales Erleben oder sein Konsumverhalten unumgänglich sein. Dabei sei zwar zu berücksichtigen, dass er über eine insgesamt eher eingeschränkte Auseinandersetzungsfähigkeit in Bezug auf die geforderte Selbstreflexionsebene verfüge, dennoch werde von ihm im Mindesten das Offenlegen seines Konsums in Haft sowie die Auseinandersetzung mit konsumfördernden Faktoren gefordert sein. In der Vergangenheit seien zwei kurze Behandlungsabschnitte auf der FPA erfolgt, welche aufgrund der für den Be-