Vom 21. Oktober 2023 bis 22. November 2023 habe er wieder täglich Methadon eingenommen, wobei er die Einnahme nicht als Substitution, sondern als Schmerzmedikation gesehen habe. Eine Besprechung des erneuten Absetzens habe bisher noch nicht stattgefunden, ein Wiedereinstieg in die Substitutionsbehandlung stehe ihm aber jederzeit offen. Insgesamt habe der Beschwerdeführer die Zusammenarbeit mit dem Referenten weiterhin aufrechterhalten. Dennoch sei aufgrund der eingeschränkten Offenheit an relevanten Stellen (z.B. betreffend die Auseinandersetzung mit konsumfördernden Faktoren) eine Bearbeitung relevanter Themen auf therapeutischer Ebene nicht möglich.