anlässlich der Gerichtsverhandlung vom 22./23. Juni 2023 vor dem Regionalgericht Bern wahrgenommen habe, dass von ihm eine Totalabstinenz von sämtlichen Substanzen gefordert werde. Eine darauffolgende Auseinandersetzung mit seinem Konsumverhalten in Haft habe er nur partiell zugelassen. Er habe dabei wiederholt, konsumbezogene Therapien so zu verstehen, dass eine Abstinenz erreicht und aufrechterhalten werden müsse und dies dann der Beweis darstelle, dass kein Suchtproblem vorliege. Daher sei eine Auseinandersetzung mit konsumfördernden Faktoren irrelevant und von ihm nicht getragen. Im Zusammenhang mit einem Übertritt in die FPA seien seit dem 1. Oktober 2023 drei Urinproben abgenommen