VII/2997 f.). Mit E-Mail vom 7. November 2023 teilte der zuständige Sozialarbeiter der Vollzugsbehörde mit, dass der Beschwerdeführer seinen Hungerstreik per 3. November 2023 abgebrochen habe, nachdem ihm die Zahlung für das von ihm gewünschte Gutachten vom Sparkonto bewilligt worden sei (pag. BK/983). Der ergänzenden therapeutischen Stellungnahme vom 28. November 2023 zum Therapiebericht vom 25. Mai 2023 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer nach dem erwähnten Therapiebericht insgesamt 18 Einzelgespräche beim Referenten wahrgenommen habe.